Sumpfmeise

Statuten

Statuten

Natur- und Vogelschutzverein Uetendorf

 

Name, Sitz und Zweck

Art. 1 Unter dem Namen „Natur- und Vogelschutzverein Uetendorf“ wurde am 1. März 1962, nach Trennung vom Ornithologischen Verein Uetendorf, der selbständige Verein mit Sitz in 3661 Uetendorf gegründet, der folgende Ziele verfolgt:

a. Schutz der frei lebenden Wildvögel und anderer Wildtiere

b. Erhaltung ihres Lebensraumes und der Biodiversität

 

Art. 2 Diese Ziele sucht der Verein zu erreichen namentlich durch

a. Aufklärung der Bevölkerung durch Vorträge, Exkursionen und Ausstellungen.

b. Verbessern der Nistgelegenheiten durch Anbringen von Nistkästen oder Nisthöhlen und deren Überwachung.

c. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Heckenpflege.

d. Pflege und Unterhalt des Biotops.

e. Zweckmässige Winterfütterung.

f. Zusammenarbeit und Exkursionen mit andern Organisationen mit gleichen Zielen.

g. Abhalten von Vereinsversammlungen, Exkursionen und geselligen Vereinsanlässen.

 

Organisation

Art. 3 Organe des Vereins sind

a. Die Hauptversammlung

b. Der Vorstand

c. Die Rechnungsrevisoren

 

Art. 4 Die Hauptversammlung findet jeweils im ersten Quartal des Jahres statt. Außerordentliche Hauptversammlungen können auf Verlangen von zwei Dritteln der Mitglieder oder vom Vorstand jederzeit einberufen werden.

Einladung mit Traktandenliste erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Hauptversammlungstermin. Wichtige Anträge und Demissionen müssen mindestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung dem Vorstand eingereicht werden.

Aufgaben der Hauptversammlung sind:

a. Besprechung der jährlichen Berichte und Informationen

b. Berichterstattung über den Jahresverlauf der Natur- und Vogelschutzarbeit

c. Jahresrechnung, Finanzhaushalt, Revisorenbericht und Budget

d. Beschlussfassung über Anträge

e. Schaffung, Neubesetzen oder Aufhebung von Organen

f. Beschlussfassung über Statutenänderungen oder Vereinsauflösung

g. Termin der Jahresversammlung

h. Wahlen

 

Art. 5 Die Geschäfte des Vereins besorgt ein Vorstand von 4 Mitgliedern. Die Amtszeit ist nicht beschränkt und kann auf die Hauptversammlung gekündet werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand besorgt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gegen außen. Seine Arbeit ist ehrenamtlich.

 

Mitgliedschaft

Art.6 Der Vorstand kann Mitglieder aufnehmen oder sie ausschließen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand. Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand vor der Hauptversammlung. Die Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt und können Anträge stellen. Der Mitgliederbeitrag wird von der Hauptversammlung festgelegt. Es gibt Aktivmitglieder (Erwachsene, *Familien oder Jugendliche bis 19 Jahre). Die Mitglieder werden über die Vereinsarbeit jährlich informiert.

 

Finanzen

Art.7 Zur Finanzierung des Vereins dienen Geldzuwendungen, Spenden, die Mitgliederbeiträge un das Vereinsvermögen. Die beiden Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und die Vermögenswerte und vertreten diese an der Hauptversammlung. Ein Jahresbudget befindet über Einnahmen und Auslagen und wird von der Hauptversammlung bestätigt. Zwei Vorstandsmitglieder sind Unterschriften berechtigt bei der Vermögensanlage.

 

Auflösung

Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital zwingend einer anderen wegen öffentlichem, gemeinnützigem oder Kultuszweck steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet. Vorstehende Statuten ersetzen diejenigen vom 8. September 2016 und sind in der neuen Form von der Hauptversammlung vom 9. Februar 2017 gutgeheissen worden.

 

Uetendorf, 9. Februar 2017

Der Vorsitzende:

Fritz Willen

*) An der HV vom 25. Juni 2021 beschlossen.